Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Erlebniscamping Lausitz, Inhaber Karlheinz Philipp, Am Bad 1, 01990 Ortrand

Allgemeiner Geltungsbereich: Die AGB`s gelten für Verträge über die Überlassung von Campingstellplätzen, Pensionszimmern, Ferienwohnungen, Mietwohnwagen und alle sonstigen Ferienobjekte zur Beherbergung (nachfolgend „Mietobjekte“ genannt) sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Erlebniscamping Lausitz. Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Stellplätze sowie Mietobjekte und deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Inhabers des Erlebniscamping Lausitz.

1. Vertragsabschluss/ Buchung: 

a: Der schriftliche, mündliche oder telefonische Antrag des Kunden ist ein verbindliches Angebot zur Auslösung der Reservierung und Buchung eines Mietobjektes.

b: Weicht der Inhalt der Reservierung vom Inhalt des Antrages ab, wird eine Buchung verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform. 

c: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Mietobjekt bestellt und (schriftlich oder mündlich) zugesagt worden ist. Eine schriftliche Bestätigung, welche die Zahlungsbedingungen und die Anzahlungsforderung enthält, kann an den Kunden versendet werden.

d: Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Inhaber des Erlebniscamping Lausitz gegenüber zusammen mit den Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

e: Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Ferienunterkunft oder Stellplatzes. Die Objektnummer des Mietobjektes kann je nach Belegungssituation bei Anreise variieren und von der Reservierung abweichen. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.

f: Die Gebühren für Ferienunterkünfte/ Stellplätze sind generell am Anreisetag, spätestens jedoch bei Abreise zu entrichten. Mit der Buchung wird eine Anzahlung von 20 % kaufmännisch auf volle Zehner gerundet fällig, mindestens jedoch 20 Euro. Die Zahlung kann bar, per EC-Karte oder in Ausnahmefällen per Banküberweisung erfolgen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
a. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe und Rabatte sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden. Personengebundene Preise sind nicht auf andere Personen übertragbar. 
b. Die Anzahl der mitreisenden Personen (Erwachsene, Kinder) ist bei der Antragstellung mit anzugeben. Bei Buchung mehrerer Ferienunterkünfte/ Stellplätze ist bei der Anreise eine namentliche Belegungsliste vorzulegen. Der Auftraggeber haftet für die sich aus der Buchung ergebenden Pflichten.

2. Rücktritt: 

Der Gast kann jederzeit vom Vertrag unter den nachfolgenden Bedingungen zurücktreten. Der Rücktritt hat, in Ihrem eigenen Interesse, schriftlich zu erfolgen. Er wird zu dem Zeitpunkt wirksam, an welchem er dem Erlebniscamping Lausitz zugeht.a. Bei Rücktritt des Auftraggebers vor Anreise oder bei Nichtanreise wird eine Stornogebühr fällig. 
Die Rücktrittspauschale beträgt:
a. Bis 45 Tage vor Anreise 20,00 Euro, 44. bis 30. Tag vor Anreise 30% der Buchungssumme, mindestens 20,00 Euro, 29. bis 20 Tag vor Anreise 50% der Buchungssumme, mindestens 20,00 Euro, 19. bis 10. Tag vor Anreise 70% der Buchungssumme, mindestens 20 Euro, 9. bis 3. Tag vor Anreise 80% der Buchungssumme, mindestens 20,00 Euro, 2. Tage bis Anreisetag oder bei Nichtanreise 100% der Buchungssumme, mindestens 20,00 Euro.

b. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform. Für Änderungen der Buchung wird eine Gebühr von 20,00 Euro fällig. Dies erfolgt nicht, wenn sich der Gesamtauftragswert erhöht. Bei Auftragswertminderung gilt a).

c. Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der Mietvereinbarung zurücktreten: wenn der Auftraggeber die Einzahlungsfrist lt. Rechnungstext (außer bei kurzfristigen Buchungen) nicht einhält. Wenn der Auftraggeber die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist. In diesen Fällen wird eine Rücktrittspauschale gemäß Punkt 2a) in Verbindung mit einer Bearbeitungsgebühr von 12,00 Euro erhoben.

d. Bei Rücktritt des Auftraggebers durch Krankheitsfall wird je Mietobjekt eine Rücktrittspauschale von 30 % des Mietpreises, mindestens jedoch 20,00 Euro in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise aus o. g. Grund erfolgt eine teilweise Rückerstattung (70 %) für nicht in Anspruch genommene Leistungen (als Stichtag gilt Mitteilung an die Rezeption). Eine Stornierungsgebühr von mindestens 20,00 Euro wird berechnet. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.

e. Bei Todesfall des Auftraggebers bzw. Angehöriger ersten Grades kann von der Mietvereinbarung zurückgetreten werden. Es wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro fällig. Eine schriftliche Bescheinigung ist erforderlich.

3. An- und Abreise: 

a: Die Schlüssel bzw. Transponder erhalten Sie bei Anreise innerhalb der Öffnungszeiten von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr gegen Hinterlegung einer Kaution von 20,00 Euro. Sollten Sie später anreisen, ist eine vorherige Zustimmung zwingend. Am Abreisetag sind die Schlüssel an der Rezeption zwischen 8:30 Uhr und 10:00 Uhr abzugeben. 

b: Die saisonabhängigen Anreise- und Schrankenschließzeiten (Mittags-/ Nachtruhe) können der aktuellen Preisliste bzw. den Informationen auf der Homepage entnommen werden. Eine spätere Anreise ist nur nach telefonischer Rücksprache und erfolgter Bestätigung möglich. 

c. Gebuchte Mietobjekte stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Belegung. 

d. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Öffnungszeiten möglich. Im Falle der Verzögerung der Anreise nach den Öffnungszeiten der Rezeption ist diese unbedingt zu benachrichtigen. Andernfalls wird das Mietobjekt nur bis 12:00 Uhr des Folgetages freigehalten, danach besteht kein Anspruch mehr auf das reservierte Mietobjekt. 

e. In der Zeit von 22:00 – 07:00 Uhr ist keine Anreise möglich, Ausnahme: Gespanne können auf dem Parkplatz/ Wohnmobilstellplatz außerhalb des Campingplatzes vor der Schranke bis zum Morgen gegen Gebühr lt. Preisliste stehen. 

f. Am Abreisetag sind die Ferienunterkünfte/ Mietwohnwagen inklusive Pkw-Stellplatz bis 10:00 Uhr, der Campingstellplatz bis 11:00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter Abreise aus dem Erlebniscamping Lausitz erfolgt eine Nachberechnung bzw. wird Schadensersatz geltend gemacht.

g. Eine spätere Abreise muss in der Rezeption erfragt und genehmigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden grundsätzlich keine Gebühren erstattet. Das trifft ebenso bei einem Platzverweis infolge eines Verstoßes gegen die Campingplatzordnung zu.

h. Da die Zeltstellflächen nicht parzelliert sind, kann nicht garantiert werden, dass mehrere Zelte zusammen stehen. Die Einweisung erfolgt vor Ort durch die Mitarbeiter/-innen und ist verbindlich. Die Platzverwaltung behält sich außerdem das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.

i. Nicht in Anspruch genommene, aber vereinbarte Leistungen sind zu bezahlen.

3. Kündigung

a. Kommt es bei der Durchführung der Mietvereinbarung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt zu erheblichen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen, so kann der Vermieter die Vereinbarung kündigen.

b. Bei der Kündigung ist der Vermieter befugt, für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Er ist verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, um die Mehrkosten so gering wie möglich zu halten.

c. Es wird nicht für Schäden, die durch an der Vereinbarung nicht mitwirkende Dritte verursacht werden, gehaftet.

4. Abhilfe

a. Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (Mängel) alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden zu vermeiden bzw. diesen so gering wie möglich zu halten.b. Er ist weiterhin verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

5. Schadensersatz

a. Sofern der Vermieter eine Leistungsminderung im Zusammenhang mit der Mietvereinbarung zu vertreten hat, kann der Gast Abhilfe bzw. in schweren Fällen Schadensersatz verlangen.

b. Der Auftraggeber hat die Pflicht, aufgetretene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung von Mietleistungen können innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden.

c. Die Haftung ist auf den 3-fachen Vertragspreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde.

d. Jedes Mietobjekt enthält eine Inventarliste. Der Auftraggeber hat unmittelbar nach der Anreise und vor der Benutzung die Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich dem Inhaber oder den Mitarbeitern an der Rezeption anzuzeigen.

e. Werden nach der Abreise Fehlbestände, Beschädigungen oder eine übermäßige Verschmutzung festgestellt, so ist der Mieter dem Vermieter dafür schadenersatzpflichtig.

6. Sonstiges

a. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. 

b. Der Gast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes / des Mietobjektes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. 

c. Das Mindestalter für die Buchung/ Nutzung einer Ferienunterkunft beträgt 18 Jahre/ im Campingbereich 16 Jahre. Bis zu diesem Alter darf nur in Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener übernachtet werden. Eine Übernachtung von Jugendlichen ab 16 Jahre und unter 18 Jahren ist auf dem Campingplatz nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und in den Mietobjekten nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder Erwachsenen möglich. Die Anmietung von bestimmten Mietobjekten kann bei Personengruppen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr eingeschränkt werden – im Ermessen des Campingplatzbetreibers und seiner Bevollmächtigten. Bei Gruppen ist für je 10 Kinder oder Jugendliche eine erwachsene Aufsichtsperson erforderlich.

d. Bei Anreise besteht die Pflicht eines jeden Gastes, sich über die Haus- und Platzordnung (lt. Aushang und Internet) zu informieren. Diese wird von jedem Gast sowie seinen Mitreisenden als verbindliche Vertragsgrundlage anerkannt. Bei groben Verstößen steht der Platzverwaltung eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Gastes auf anteilige Erstattung der Campinggebühren besteht dann nicht.

e. Die Nutzung der Mietobjekte ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl (unabhängig vom Alter) gestattet. Besucher dürfen erst nach Anmeldung in der Rezeption den Campingplatz betreten. Eine Überschreitung der maximal möglichen Personenzahl pro Mietobjekt (Angaben lt. Preisliste) kann eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen. Pro Campingstellplatz darf, ausgenommen Sondervereinbarungen, nur eine Camping-einrichtung (Zelt oder Caravan oder Wohnmobil) aufgestellt werden.

f. Das Mitbringen von Haustieren jeder Art auf das Grundstück des Erlebniscamping Lausitz ist untersagt. Hunde dürfen nur nach vorheriger Absprache und gegen Gebühr auf den Campingplatz unter Beachtung der Hundeverordnung und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen mitgebracht werden. Der Inhaber des Erlebniscamping Lausitz behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Mitnahme von bestimmten Haustieren wie z.B. Kampfhunden (Führungszeugnis) in die Objekte zu verweigern. Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen, die Haus- und Platzordnung oder weitere gültige Verordnungen können eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.

g. Fundsachen werden nur kostenpflichtig auf Anfrage zugesandt. Die Dauer für die Aufbewahrung von Fundsachen erfolgt über einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch für die Dauer von 6 Monaten. 

h. In Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ist Erlebniscamping Lausitz berechtigt, die Personen- und unternehmensbezogene Daten des Gastes bzw. seiner Begleitpersonen zu speichern und zu verarbeiten.

7. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen

Sollten einzelne Punkte der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Senftenberg.